Seminar- und Geschäftsbedingungen

Seminar- und Geschäftsbedingen

von GemTrain e.K., Witte Oever 16, 48268 Greven

  1. Vertragsgestaltung
    1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminarteilnehmer und Seminarveranstalter, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
    2. Die vorliegenden Geschäftsbedingen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
  2. Leistungen des Veranstalters
    1. Der Trainer/die Trainer erbringt/erbringen seine/ihre Dienstleistungen selbst. Kann ein Termin nicht zur Erbringung der Leistungen durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vorm Trainer nicht zur vertretenen Umständen, nicht eingehaltern werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzflicht berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten und/oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht Seites des Veranstalters keine Ersatzflicht.
    2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind im Prospekt ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt.
    3. Der Seminar-/Kongressteilnehmer erkennt das Urheberreicht der Trainer, an den von diesen erstellen Werken (Trainingsunterlagen, Bücher, Präsentationsfolien usw.), an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminar-/Kongressteilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers.
    4. Mit der Buchung eines Seminars der Firma GemTrain e.K. erklärt sich der Seminarteilnehmer damit einverstanden, dass sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Videoaufnahmen aufgezeichnet werden, diese für die Medien und für Werbemaßnehmen des Veranstalter verwendet werden können.
    5. Der Seminar-/Kongressveranstalter trifft die sorgfältige Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminar-/Kongresshotels sowie sonstigen Dritten, die vom Seminar-/Kongressveranstalter zur Durchführung des Auftrages eigesetzt werden. Der Seminar-/Kongressveranstalter wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Seminars/Kongresses treffen.
    6. Der Seminar-/Kongressveranstalter ist berichtig, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Seminar-/Kongressteilnehmers anzubieten.
  3. Sowohl der Seminar-/Kongressveranstalter, als auch die einzelnen Teilnehmer, versichern hiermit, dass:
    1. weder er noch seine Mitarbeiter, jemals Kurse von Scientology besucht haben,
    2. er bzw. sein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten.
    3. weder er noch seine Mitarbeiter nach der Technologe von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare-/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und
    4. er die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens bzw. zur Durchführung seiner Seminar/Kongresse ablehnt.
    5. Die Erklärungen 3.1, 3.2, 3.3. und 3.4 genauso für andere Sekten jeglicher Art gelten.
  4. Sicherung der Leistung
    1. Bei Buchung von Seminaren der GemTrain e.K. ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Seminargebühr sofort zu leisten.
    2. 80% der Seminargebühr sind spätestens 3 Monate vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
    3. Sollte am Seminar-/Kongresstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens der Seminar-/Kongressteilnehmer kein Anspruch auf Teilnahme. Am Seminar/Kongress. Die Anmeldung ist für den Seminar-/Kongressteilnehmer verbindlich. Es ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro möglich. Bei Storno bis drei Monat vor Seminar-/Kongressbeginn werden 30% der Seminar-/Kongressgebühr, danach diese in voller Höhe fällig.
    4. Bei Umbuchungen auf einen anderen Termin wird eine Gebühr von 150,00 € (zzgl. MwSt.) erhoben.
    5. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventueller Stornos) ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.
    6. Sollte der Sitz des Seminar-/Kongressteilnehmers im Ausland liegen so ist darauf zu achten, dass der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto des Seminar-/Kongressveranstalters eingegangen muss, evtl. Bankspesen also von Teilnehmer zu tragen sind.
  5. Allgemeine Bedingungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam sein oder werden wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
    2. Für die Bedingen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Seminar-/Kongressveranstalters.
    4. Der Seminar-/Kongressteilnehmer erklärt sich einverstanden, vom Seminar-/Kongressveranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und wichtiger Veranstaltungen informiert zu werden.

Achtung: Die Seminare wenden sich an „psychisch gesunde“ Menschen. Das Seminar stellt keine medizinische Heilbehandlung dar. Wer psychologische Probleme besitzt, muss unbedingt vorher seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob er/sie an dem Seminar teilnehmen kann.

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